EUDR-Geodaten: Anforderungen und häufige Fehler
Ab 30. Dezember 2026 brauchen große und mittlere Unternehmen für jede Fläche, auf der ein EUDR-Rohstoff gewachsen ist, gültige Koordinaten in der Sorgfaltserklärung. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt das ab 30. Juni 2027. Ohne Geolokalisierung darf die Ware nicht in Verkehr gebracht werden.
Was verlangt wird
- Flächen bis 4 Hektar
- Ein Punkt mit Breiten- und Längengrad genügt.
- Flächen über 4 Hektar
- Ein Polygon, das die Grenzen der Fläche abbildet. Ausnahme: Rinder, dort zählt der Betrieb.
- Genauigkeit
- Koordinaten mit sechs Nachkommastellen, im Koordinatensystem WGS 84.
- Format
- Eingabe im EU-Informationssystem oder Hochladen als GeoJSON-Datei.
- Stichtag
- Auf der Fläche darf nach dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattgefunden haben.
- Betroffene Rohstoffe
- Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk, Rind, Holz und daraus hergestellte Erzeugnisse.
Die häufigsten Fehler in Lieferantendateien
- Breite und Länge vertauscht. Die Fläche liegt dann im Meer oder auf einem anderen Kontinent.
- Zu wenige Nachkommastellen. Vier Stellen bedeuten eine Unschärfe von rund zehn Metern, zwei Stellen von über einem Kilometer.
- Punkt statt Polygon. Bei Flächen über 4 Hektar reicht ein Punkt nicht.
- Polygon nicht geschlossen oder selbstüberschneidend. Das EU-System lehnt die Datei ab.
- Doppelte oder überlappende Flächen. Zwei Betriebe melden dasselbe Grundstück.
- Grad, Minuten, Sekunden statt Dezimalgrad, oft gemischt in einer Spalte.
- Excel-Tabellen ohne Bezug zur Lieferung. Die Flächen lassen sich keinem Posten zuordnen.
Was wir damit machen
Wir prüfen die Dateien Ihrer Lieferanten, beheben Formatfehler, gleichen jede Fläche mit Waldkarten ab und liefern eine hochladbare GeoJSON-Datei mit Flächenliste. Wo eine Fläche fehlt oder nicht zu retten ist, erhebt Ihr Lieferant sie nach unserem Protokoll neu. Die Prüfung eines Lieferanten mit bis zu 200 Flächen ist kostenlos.
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